Nachstehendens Regulativ für die Landschulen der Probstey Hadersleben; Wird von Ihro Königl. Majestät hiemit provisorisch genehmiget und allen, die es angeht, zur Befolgung vorgeschrieben : Urkundlich unterm vorgedruckten Königl. Insiegel. Gegeben im Ober-Gericht und Ober-Consistorio auf dem Schlosse Gottorff, den 18ten Julii, 1808 (tysk)